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Case-Studies und Blogbeiträge von professionellen Interim Managern und Interim Managerinnen

ESG: Keine Strategie ohne Compliance!

Das Thema ESG (Environmental, Social and Governance) ist in aller Munde und abseits von KI sicherlich eines der bestimmenden Themen der nächsten Dekaden.

Dabei sind die einzelnen Begriffe und Wechselbeziehungen für Nicht-Profis kaum auseinander zu halten: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), European Sustainability Reporting Standards (ESRS), EU-Taxonomie-Verordnung u. v. m.

Für den Mittelstand wird die neue Regulatorik überaus herausfordernd und kostenintensiv.

Ambitionsniveau bestimmen

In der Abwägung aus „Mindestvoraussetzungen" Erfüllen oder als „Strategisches Instrument" mit gehobenem Anspruchsniveau Begreifen, wird das Pendel im Laufe der Zeit vermutlich in Richtung eines höheren Reifegrades ausschlagen (müssen).

Ansonsten drohen restriktivere Kreditvergaben, Engagement-Beendigungen, teurere Finanzierungen und abspringende Kunden.

Die Qualität und der kontinuierliche Fortschritt des ESG-Managements werden im Laufe der Jahre – wenngleich schleichend – auch für Mittelständler somit zunehmend erfolgskritisch.

Moratorium nutzen

Die Initiierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung (nicht-finanzielle Erklärung) als Bestandteil der (Konzern-) Lageberichterstattung erfordert viel Knowhow, Umsetzungskompetenz und ein crossfunktionales Projektmanagement.

Der Gesetzgeber hat den Unternehmen daher aus gutem Grund eine Vorlaufzeit von über 12 Monaten eingeräumt.

Konkret bedeutet das, dass Unternehmen, die zum Beispiel ab dem Kalenderjahr 2026 berichtspflichtig sind, für das Geschäftsjahr 2025 berichten müssen – sprich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten im Jahr 2026. Mit der Folge, dass Unternehmen im Idealfall bereits ab Januar 2025 die Datenpunkte systematisch erfassen können sollten, für die harte Werte (stets aus den Bereichen E, S und G) geliefert werden müssen.

ESG: Ein Datenthema

Abseits der zu bedienenden Pflichtdatenpunkte kommen weitere in Folge des Ergebnisses aus der Wesentlichkeitsanalyse hinzu, so dass man sich als größerer Mittelständler am Ende über 400 bis 800 zu bedienende Datenpunkte sicherlich nicht wundern darf. Das gesamte Set 1 der ESRS enthält insgesamt fast 1.200 Datenpunkte!

Darüber hinaus verlangt die Regulatorik die Ermittlung von drei Verhältniskennzahlen – selbstverständlich inklusive deren Herleitung und Dokumentation:

- Der Anteil taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten an den Umsatzerlösen,

- Der Anteil "grüner" Investitionen (CapEx),

- Der Anteil "grüner" Betriebsausgaben (OpEx).

Entsprechende Erleichterungen gelten nicht für alle ESRS und nur für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten im Jahresschnitt.

Die Datenthematik trifft viele Unternehmen an der sensibelsten Stelle. Zwar sind in der Regel alle Daten vorhanden, aber selten zentral, einfach zugänglich und in der Form, dass man sie direkt verarbeiten könnte.

Verschoben: Sektorspezifische Berichtsstandards

Viele Unternehmen hofften und/oder warteten auf sektorspezifische ESRS (bezogen auf die zu bedienenden Datenpunkte). Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union haben einer Verschiebung zugestimmt. Die neue Frist läuft längstens bis 30.06.2026. Soll heißen, dass die entwickelten sektorspezifischen Standards nach ihrer Finalisierung auch vor dem festgelegten Fristende veröffentlicht werden können.

Um das klar zum Ausdruck zu bringen: Die Verschiebung der branchenspezifischen ESRS zahlt darauf ein, dass die Unternehmen mehr Zeit dafür bekommen, sich auf die Umsetzung der bereits veröffentlichten – sektorübergreifenden – ESRS zu fokussieren. Die Thematik führt zu keiner veränderten Zeitschiene, ab wann die Unternehmen mit den entsprechenden Größenkriterien ihrer Berichtspflicht nachzukommen haben!

Zum Start: Limited Assurance

In den ersten Prüfungsjahren wird die nicht-finanzielle Erklärung vorerst einer „Prüfung mit begrenzter Sicherheit" (Limited Assurance) unterzogen werden. Ab Oktober 2028 – also für das Geschäftsjahr 2027 – ist eine „Prüfung mit hinreichender Sicherheit" vorgesehen – also einer Prüfungsintensität, wie man sie regulär aus den Jahresabschlüssen kennt.

Tipp: Fast Start und strategisch denken

Auf der sogenannten „Prüfung mit begrenzter Sicherheit" sollte man sich aber nicht ausruhen, zumal man die Umsetzung ­­– strategisch betrachtet – nicht für den Wirtschaftsprüfer macht, sondern für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

Die Zeitschiene bis zur Berichtspflicht hat eine „Sollbruchstelle". Es wird den Punkt geben, an dem man das Thema nicht mehr – oder nur mit einem Vielfachen an Ressourcen-Einsatz – eingefangen bekommt.

Die Thematik ist derart komplex, dass kein Unternehmen, keine Abteilung und kein Mitarbeiter ihr nebenbei wird Herr werden können.

Wesentliche Zeitfresser sind die grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Thematik, die Recherche, die Dokumentation sowie die Datenerfassung- und Verarbeitung.

Wer nicht möglichst schnell compliant wird, kann auch die strategischen Vorteile nicht ausspielen oder verschwindet im schlechtesten Fall aus der einen oder anderen Lieferkette. Gegebenenfalls geschieht dies sogar, ohne es zu merken bzw. die Ursache auf einen zu hohen Corporate Carbon Footprint (CCF) oder eine fehlende Nachhaltigkeitsstrategie zurückzuführen.

Bankensektor: EZB zieht Daumenschrauben an

Was vom Mittelstand noch unterschätzt wird, ist im Bankensektor schon kein Spaß mehr.

So hat die EZB wiederholt bemängelt, dass Banken nicht genug dafür tun würden, um sich auf die Auswirkungen vorzubereiten, die extreme Wetterereignisse auf ihre Aktiva haben können. Auch das Risiko, dass Kunden mit einem großen CO2-Fußabdruck ihre Geschäftsgrundlage verlieren könnten, werde nicht ernst genug genommen.

Damit zielt die EZB insbesondere auf das zweite der sechs Klimaziele der EU-Taxonomie ab: Anpassung an den Klimawandel! Indem sie auf die Auswirkungen auf die Aktiva der Kreditinstitute hinweist.

Noch wichtiger ist der indirekte Hinweis an die Kreditnehmer, dass sie in Folge eines zu großen CO2-Fußabdrucks ihre Geschäftsgrundlage verlieren könnten! Hintergrund: Weil sie keine Kredite mehr bekommen oder Unternehmen ihre Kunden an den nachhaltigeren Wettbewerb verlieren – mit dem damit einhergehenden Kreditausfallrisiko für die Bank.

Fazit

Mittelständische Unternehmen sind gut beraten, in ESG-Fragen keine Zeit zu verlieren. Allein schon deshalb, weil Kreditinstitute Kraft der Regulatorik dazu angehalten sind, die Finanzströme in grüne Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Eine zeitnah aufgesetzte und gelebte Nachhaltigkeitsstrategie wird Schritt für Schritt zum Wettbewerbsvorteil werden. Deshalb der Tipp, möglichst schnell compliant zu werden, um sich dann auf die strategischen Nachhaltigkeitsthemen fokussieren zu können.

Ulf Camehn
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Sonntag, 08. September 2024

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