UNITEDINTERIM Blog
ESG: Aufbau einer standardisierten Berichterstattung für den Mittelstand
Branche: Unternehmensnahe Dienstleistungen (Unternehmensberatung)
Funktion: Experte (Projektleiter)
Thema: Reporting, ESG, Nachhaltigkeit, Treibhausgas-Bilanz, CO2-Reduzierungen
Umsatz: 0,5 Mio. Euro
Mitarbeiter: 3
Aufgabe:
Der Auftraggeber, eine Umwelt- und Entsorgungsberatung, ist seit 2009 am Markt tätig. Das Unternehmen unterstützt Abfallerzeuger und Entsorger bei Genehmigungen, Zertifizierungen und Gutachten in den Bereichen Abfall, Umwelt, Immissionsschutz, Verkehr, Arbeitsschutz und erneuerbare Energien.
Im Rahmen seiner Tätigkeit sowie bei Schulungen für Kunden stellte das Unternehmen ein wachsendes Interesse an zusätzlichen ESG-Dienstleistungen fest. Vor allem mittelständische Firmenkunden einer bestimmten Größe benötigen Unterstützung bei der Bewältigung der umfangreichen regulatorischen Anforderungen in den miteinander verknüpften Bereichen Klimaschutz, Menschenrechte und transparente Unternehmensführung: Environment, Social, Governance, kurz ESG.
Für diese Kundenzielgruppe baute ich im Auftrag der Umwelt- und Entsorgungsberatung, gemeinsam mit einem Interim Management-Kollegen innerhalb von sechs Monaten ein externes ESG-Reporting auf.
Ausgangslage:
Zu Beginn des Projektes stellte sich die inhomogene Kundenstruktur als große Hürde heraus. Die Umwelt- und Entsorgungsberatung hat hauptsächlich kleine und mittelständische Firmen als Kunden, erhält aber auch Spezialaufträge von Konzernen. Im Bereich der Abfallwirtschaft ist dies unproblematisch, da das dortige Regelwerk alle Unternehmensgrößen in ähnlicher Weise betrifft. Im ESG-Bereich sehen wir für Einzelunternehmer derzeit keinen Bedarf, wogegen aber auch unterhalb der ab 2025 geltenden Schwelle für die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)-Berichtspflicht nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards)-Standards immer mehr Unternehmen veranlasst werden, ihre Aktivitäten ESG-konform auszurichten. Die Schwelle zur Berichtspflicht bedeutet, dass mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sein müssen: 250 Mitarbeiter, 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme.
Auch kleinere Unternehmen unterhalb dieser Schwelle geraten aus drei Richtungen zunehmend unter Druck, ESG-konform zu berichten. Erstens geben berichtspflichtige größere Kunden die Verpflichtung, entsprechende Daten für deren ESG-Berichte zu liefern, an ihre kleineren Lieferanten weiter. Diese müssen das machen, wenn sie weiterhin Lieferant bleiben wollen. Zweitens machen Banken, angestoßen durch die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), Finanzierungen zunehmend davon abhängig, dass sie ausreichend Daten zu Klimaschutz, Menschenrechten und transparenter Unternehmensführung erhalten. Dann muss sich auch ein kleines Unternehmen mit diesen Themen auseinandersetzen, wenn es eine Bankfinanzierung erhalten will. Drittens haben Konsumenten inzwischen die Erwatungshaltung, Waren oder Dienstleistungen nur von einem nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen zu beziehen, unabhängig von dessen Unternehmensgröße.
Insofern lautete der Auftrag der Umwelt- und Entsorgungsberatung an uns Interim-Projektmanager, eine möglichst flexible ESG-Reporting-Methodik zu entwickeln, die sich leicht an die jeweilige Größe des Kundenunternehmens anpassen lässt: Von einigen Dutzend bis zu mehreren Hundert Mitarbeitern. Wir haben uns dabei auf diese klassische mittelständische Zielgruppe konzentriert, weil sie oft nicht über die Ressourcen oder die Expertise verfügt, hochkomplexe ESG-Berichte in kurzer Zeit zu erstellen und termingerecht abzuliefern! Konzerne dagegen haben beides im Haus – Ressourcen und die notwendige Expertise – und sind durch jahrelange Anwendung der älteren, erst freiwilligen und dann verpflichtenden Nachhaltigkeitsregularien für Großunternehmen, mit der Umsetzung vertraut. Dazu zählen CSR (Corporate Social Responsibility), NFDR (Non Financial Reporting Directive) und TR (Taxonomy Regulation). In Einzelfällen benötigen Konzerne dennoch Vakanzüberbrückungen in ihren Projektteams.
Die Erwartung des Auftraggebers ist, dass spätestens zur Sommerpause 2025 die betroffenen mittelständischen Unternehmen merken, dass sie ihren Jahresabschluss für 2025 erstmals um einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht einschließlich CO2-Berechnungen erweitern müssen, bevor sie ihn ihrem Wirtschaftsprüfer zur Prüfung vorlegen können. Dies möchte er als externer Dienstleister seinen Kundenunternehmen anbieten.
Vorgehen:
Bei der Umsetzung sind wir wie folgt vorgegangen:
- Analyse und Strukturierung der sehr unübersichtlichen EU-Regulatorik sowie des deutschen LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) als Ursprung der ESG-Pflichten.
- Kombination mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im „hands-on" Interim Management: Wir wissen aus der Praxis, wo in der Supply Chain welche Daten zu finden sind und wie sie erhoben oder durch Durchschnittsdaten ergänzt werden können.
- In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Umsetzung notwendiger Anpassungen in der Wertschöpfungskette, um die neuen gesetzlichen Anforderungen langfristig erfüllen zu können.
- Dazu muss zunächst in jedem Kundenunternehmen individuell über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse entschieden werden, welche Daten zu berichten sind und welche nicht.
- Wichtig ist das Verständnis, dass der Großteil der Daten für CSRD-Berichte nach dem ESRS-Standard verbal aufbereitet werden muss. Das gilt ebenfalls für andere Nachhaltigkeitsstandards wie die international gebräuchliche GRI. Nur der kleinere Teil der Daten kann über zahlenbasierte KPIs berechnet werden. Dieses Prinzip gilt für alle drei Bereiche eines ESG-Nachhaltigkeitsberichtes und insbesondere für die Bereiche S (Soziales) und G (Governance).
- Im Bereich E (Environment) erfolgt darüber hinaus die softwaregestützte Erfassung und Reduktion der CO2-Emissionen in den Scopes 1, 2, 3. Berechnung und Reduktion sowohl des CCF (Corporate Carbon Footprint) für das Gesamtunternehmen als auch des PCF (Product Carbon Footprint) für einzelne Produkte.
- Prüfung von Möglichkeiten, den Ausstoß von Treibhausgasen zumindest teilweise durch CO2-Zertifikate, sogenannte Carbon Credits, zu kompensieren.
- Lösungen für importierende Unternehmen, wenn sie Waren von außerhalb der EU importieren und mit dem Zollausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), einem Einfuhrzoll für CO2-belastete Waren, konfrontiert werden.
- Analyse zahlreicher Tools auf dem unübersichtlichen Markt für ESG-Software, um jedem Kundenunternehmen die passende Softwarelösung mitbringen zu können, falls es selbst noch keine hat. Für kleinere Unternehmen wäre zum Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung durchaus möglich, gar keine Software einzusetzen, sondern erst einmal mit Excel und Word zu arbeiten, was allerdings zeitaufwendig ist.
Ergebnis:
Entwicklung einer flexiblen Methodik, die individuell eine externe ESG-Berichterstattung inklusive CO2-Fußabdruck-Berechnungen (Carbon Footprint) ermöglicht: Maßgeschneidert für mittelständische Unternehmen, von ein paar Dutzend bis zu ein paar Hundert Mitarbeitern, anwendbar in allen Branchen. Das Funktionieren wurde anhand von Daten existierender Unternehmen erfolgreich getestet.
Größere Mittelständler, die im eigenen Haus bereits teilweise Ressourcen und Expertise haben, können nur den Teil der externen ESG-Berichterstattung abrufen, den sie benötigen. Für diese Fälle stellt die Umwelt- und Entsorgungsberatung einen Projektleiter, der zeitweise ins Kundenunternehmen geht und dort alle internen und externen Stakeholder koordiniert, damit eine einheitliche Verantwortung gewährleistet ist.
Hansjörg Müller
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