By Christian Florschütz on Montag, 23. Dezember 2024
Category: INTERIM MANAGER

CSRD 2025: Ein Leitfaden für den Mittelstand – Was Sie jetzt wissen und tun müssen

Die Zeit drängt

Das Jahr 2025 ist ein Wendepunkt für den deutschen Mittelstand. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verlangt, dass ca. 10.000 Unternehmen in Deutschland erstmals Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2025 erstellen und diese im Jahr 2026 veröffentlichen. Diese Nachhaltigkeitsberichte gehen weit über bisherige Anforderungen hinaus. Sie sind detaillierter, strukturierter und erfordern eine umfassende Einbindung von Environmental, Social, Governance Themen (ESG) in die Geschäftsstrategie.

Die Anforderungen sind hoch und die Zeit knapp. Für viele mittelständische Unternehmen insbesondere Geschäftsführer, CFOs und Aufsichtsräte ist dies ein komplett neues Terrain. Doch mit der richtigen Herangehensweise können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch die Basis für langfristige unternehmerische Erfolge schaffen.

CSRD: Wer ist betroffen?

Die CSRD erweitert die Berichtspflicht erheblich, davon betroffen sind:

(1) Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen bereits für das Geschäftsjahr 2024 nicht-finanzielle Berichte erstellen. Ab 2025 gelten jedoch die erweiterten Berichtspflichten der CSRD, einschließlich Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

(2 )Große Unternehmen: Mittelständische Unternehmen gelten ab dem Geschäftsjahr 2025 als berichtspflichtig, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

(3) Kapitalmarktorientierte KMUs: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2026 berichtspflichtig. Sie können die Berichterstattung jedoch bis 2028 aufschieben. Berichtspflicht ist gegeben, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

(4) Nicht-EU-Unternehmen: Unternehmen mit mehr als 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU und einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU fallen ab Geschäftsjahr 2028 ebenfalls unter die CSRD

Die CSRD betrifft also sehr viele Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren. Anfang 2025 ist es entscheidend, die eigene Position zu prüfen und rechtzeitig zu handeln.

Anforderungen an die Berichterstattung

Die CSRD verlangt einen Nachhaltigkeitsbericht, welcher:

Der Bericht muss Teil des Lageberichts sein und Informationen zu folgenden Themen enthalten:

Warum ist die CSRD eine Herausforderung für den Mittelstand?

Die Anforderungen der CSRD sind umfassend. Für viele mittelständische Unternehmen ist dies Neuland.

Die größten Herausforderungen für mittelständische Unternehmen sind:

Meine Empfehlung: CSRD - so starten Sie im ersten Quartal 2025

Nutzen Sie das erste Quartal 2025 um sich, trotz Zeitknappheit, optimal auf den ersten CSRD Bericht vorzubereiten:

Fazit: Jetzt handeln, Zukunft sichern

Die CSRD ist mehr als eine regulatorische Pflicht. Sie ist eine Chance, Nachhaltigkeit strategisch in Ihrem Unternehmen zu verankern. Ein gut vorbereiteter Nachhaltigkeitsbericht stärkt das Vertrauen von Kunden, Investoren und Partnern.

Ich weiß, dass die Anforderungen hoch sind und die Zeit knapp. Doch ich bin überzeugt, dass der Mittelstand diese Herausforderung meistern kann: mit klaren Strukturen, den richtigen Werkzeugen und einem strategischen Ansatz.

Als Certified ESG Expert unterstütze ich Sie gerne dabei, die CSRD-Anforderungen umzusetzen und Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen. Kontaktieren Sie mich: Gemeinsam gestalten wir Ihre Nachhaltigkeitstransformation.

Christian Florschütz
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